AGB

1. Vertragsabschluss und Zahlung – neue Fassung

Der Mietvertrag über das Ferienhaus kommt verbindlich zustande, sobald der Vermieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich oder elektronisch (per E-Mail oder Online-Buchungssystem) bestätigt und damit die Buchung annimmt.

Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und den Vermieter unverzüglich auf Abweichungen hinzuweisen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

Der Gesamtmietpreis ist wahlweise

  • im Voraus per Überweisung oder Online-Zahlung, oder

  • bei Anreise in bar zu entrichten.

Erfolgt die Zahlung im Voraus, ist diese spätestens bis zum Anreisetag vollständig zu leisten. Bei Barzahlung wird der Betrag bei Übergabe des Ferienhauses fällig.

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die vereinbarte Zeit ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke überlassen und darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Sind Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Fahrradnutzung) deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, werden diese Nebenkosten gesondert in Rechnung gestellt.

3. Mietdauer/Inventar

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Anreise vor oder nach 15 Uhr kann nur erfolgen, wenn dies vorab mit dem Vermieter vereinbart und von diesem bestätigt wurde. Der Mieter wird gebeten unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste auf Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter mitzuteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter gebeten das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben. Dies schließt auch die Reinigung des benutzten Geschirrs, Töpfe, Pfannen und Besteck mit ein. Beim Verlassen des Ferienhauses hat der Mieter sämtliche ihm überlassenen Schlüssel dem Vermieter oder seinem Vertreter herauszugeben oder an einem vorher vereinbarten Ort zu hinterlassen. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter Schadensersatz zu leisten. In diesem Falle Ersatz/Einbau von zwei Schließzylindern und Beschaffung von dazugehörigen Schlüsseln.


4. Rücktritt (Stornierung) durch den Mieter 

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung kann telefonisch oder schriftlich (z. B. per E-Mail, Brief oder Telefax) an den Vermieter erfolgen. 

Im Falle eines Rücktritts bemüht sich der Vermieter, das Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
Bereits geleistete Zahlungen werden dem Mieter in voller Höhe unverzüglich zurückerstattet.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist aufgrund der kostenfreien Stornierung nicht erforderlich, kann jedoch für andere Reiserisiken sinnvoll sein.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen wenn z. B.,

  1. höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen


  2. das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde.


  3. das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird


  4. der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit der Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet ist, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 


Der Vermieter hat bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter nach Punkt (2) bis (4) entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher im Ferienhaus und/oder am Inventar des Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.


7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.



8. Zutrittsrecht des Vermieters

Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


9. Tierhaltung 

Die Mitnahme und Haltung von Tieren (insbesondere Hunden, Katzen oder anderen Haustieren) ist nicht gestattet.
Ausnahmen hiervon sind grundsätzlich ausgeschlossen und bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Verstößt der Mieter gegen dieses Verbot, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine Reinigungspauschale für die zusätzliche Endreinigung zu berechnen.

10. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

11. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und der Beachtung der Nachruhe aufgefordert. Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht gestattet.

12. Rechtswahl/Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich das Ferienhaus befindet. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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